Formulare, Genehmigungen und Anträge

Der Tierschutzverein Ventura County hat diese Seite eingerichtet, um verschiedene Formulare und Anträge bereitzustellen. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@vcas.us oder (805) 388-4341. Vielen Dank!

Einfuhr von Hunden: Gesundheitszeugnisse Abschnitt 121720

Hinweis zur Einfuhr von Hunden:  Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Gesundheitszeugnisse für Hunde, die zum Weiterverkauf oder zur Eigentumsübertragung nach Kalifornien eingeführt werden, gemäß Abschnitt 31000 des kalifornischen Lebensmittel- und Landwirtschaftsgesetzes elektronisch an das kalifornische Landwirtschaftsministerium (CDFA) und den Käufer übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2026 akzeptiert der Tierschutzverein Ventura County diese Gesundheitszeugnisse nicht mehr. Weitere Informationen finden Sie hier. Senatsvorlage Nr. 312, Weitere Einzelheiten finden sich in den neu hinzugefügten Abschnitten 31000-31002 des Lebensmittel- und Landwirtschaftsgesetzes.
 

121720. (a) (1) Wer einen Hund in diesen Staat einführen oder Hunde zum Zwecke des Weiterverkaufs oder der Eigentumsübertragung in diesen Staat einführen möchte, muss für diesen Hund ein Gesundheitszeugnis vorlegen, das von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt wurde und innerhalb von 10 Tagen vor dem Tag, an dem der Hund in den Staat eingeführt wird, datiert ist.

(2) Wer einen Hund in diesen Staat einführen oder Hunde zum Zwecke des Weiterverkaufs oder der Eigentumsübertragung in diesen Staat einführen möchte, muss dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises das Gesundheitszeugnis gemäß Absatz (c) vorlegen. Die Vorlage des Gesundheitszeugnisses an das Gesundheitsamt des Landkreises kann auf einem von der Behörde akzeptierten Weg erfolgen, beispielsweise per elektronischer Übermittlung oder Fax.

(b) Das Ausfüllen des Formulars 7001 des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA Animal and Plant Health Inspection Service), bekannt als „United States Interstate and International Certificate of Health Examination for Small Animals“, erfüllt die Anforderung von Absatz (a). Eine andere von der empfangenden Behörde anerkannte Form des Hundegesundheitszeugnisses erfüllt ebenfalls die Anforderung von Absatz (a).

(c) Personen, die Hunde zum Zwecke des Weiterverkaufs oder der Eigentumsübertragung in diesen Staat einführen, sind verpflichtet, das Gesundheitszeugnis an das Gesundheitsamt des Landkreises zu senden, in dem der Hund zum Verkauf angeboten werden soll, oder an das Gesundheitsamt des Landkreises, in dem die Person ihren Wohnsitz hat, die den Hund direkt von einer Quelle außerhalb Kaliforniens kauft oder empfängt.

(d) Die empfangende Behörde kann die Angaben auf dem Gesundheitszeugnis nach eigenem Ermessen verwenden.

(Hinzugefügt durch Gesetz 2014, Kap. 498, Abs. 1. (AB 1809) Inkrafttreten: 1. Januar 2015.)

ANWEISUNG ZUR EINREICHUNG:  Wenn Sie Hunde aus einem anderen Bundesstaat nach Ventura County einführen, sei es zum Weiterverkauf oder zur Eigentumsübertragung, müssen Sie das APHIS-Formular 7001 (siehe Link unten) ausfüllen. Dieses Formular muss von einem staatlich anerkannten Tierarzt ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an folgende Adresse:

Ventura County Tierdienste
Achtung: Hundeimport
600 Aviation Drive
Camarillo, CA 93010

Zwingergenehmigung

Niemand darf innerhalb der nicht eingemeindeten Gebiete des Landkreises eine Hundepension besitzen, verwalten oder betreiben, es sei denn, diese Hundepension wurde zuvor vom Landkreis gemäß diesem Artikel lizenziert und die Lizenz ist derzeit gültig.Verordnung 2591)

Tierheimstandards und Richtlinien des Ventura County Animal Services Department.

  1. Alle Zwinger und die gesamte Anlage müssen sauber, trocken und frei von Unrat gehalten werden.
  2. Zwinger müssen Schutz vor extremen Umweltbedingungen bieten und über ausreichende Belüftung und Luftzirkulation verfügen.
  3. Hundezwinger für den Innenbereich müssen Mindestgrößen erfüllen:
    90 cm breit x 90 cm lang x 180 cm hoch = kleine bis mittelgroße Hunde
    1,20 m breit x 1,20 m lang x 1,80 m hoch = große Hunde
    1,5 m breit x 1,5 m lang x 1,8 m hoch = extra große Hunde
  4. Hunde brauchen eine Ruhefläche. 6 Zoll vom Zwingerboden.
  5. Es wird empfohlen, dass alle Wände, die die Zwinger trennen, 5 Fuß.
  6. Der Boden des Zwingers sollte innen und außen aus Beton bestehen. Der Betonboden muss mit einem Gitterrost versehen und versiegelt sein. Dadurch kann das Wasser ablaufen und es bildet sich kein stehendes Wasser.
  7. Die Wände der Hundezwinger müssen aus nicht porösem Material bestehen, um eine einfache und effektive Desinfektion zu ermöglichen. Die Zwinger sind frei von Schmutz und Materialien zu halten, die die ordnungsgemäße Desinfektion behindern. Außerdem dürfen sich keine scharfen Gegenstände oder Kanten in den Zwingern befinden, an denen sich die Tiere verletzen könnten.
  8. Zwinger müssen gut gepflegt jederzeit und die Reparaturen müssen so schnell wie möglich abgeschlossen sein.
  9. Angrenzende Außenzwinger an Innenzwinger müssen mindestens 1,20 m breit, 2,40 m lang und 1,80 m hoch sein. Bei reinen Außenzwingern muss der Hund über eine Hundehütte oder eine Innenbox verfügen, die ihn vor extremen Witterungsbedingungen schützt. Die Mindestanforderungen für einen reinen Außenzwinger betragen 1,50 m Breite, 3 m Länge und 1,80 m Höhe.
  10. Auslaufgehege müssen mindestens 3 x 3 Meter groß sein. Sie müssen über einen schattigen Bereich für heiße Tage verfügen. Alle Hunde sollten täglich mindestens 1–2 Stunden Auslauf erhalten.
    Welpen sollten mindestens zweimal täglich ausgeführt werden.
  11. Wenn Sie Hunde in einer Box unterbringen, müssen diese genügend Platz haben, um zu stehen, zu sitzen, sich hinzulegen und sich umzudrehen. Bei Welpen gelten für die zulässige Aufenthaltsdauer in der Box folgende Richtlinien:
    9-10 Wochen = 30-60 Minuten
    11-14 Wochen = 1-3 Stunden
    15-16 Wochen = 3-4 Stunden
    Ab 17 Wochen = 4+ Stunden (maximal 6 Stunden)
  12. Es wird empfohlen, Haustierkot mindestens zweimal täglich zu entfernen und in einem luftdichten Abfallbehälter zu entsorgen.
  13. Küchen und alle anderen Oberflächen, auf denen Lebensmittel aufbewahrt oder zubereitet werden, müssen täglich desinfiziert werden.
  14. Hundefutter muss in luftdichten Behältern aufbewahrt werden, die nagetier- und schädlingssicher sein müssen.
  15. Hunde müssen mindestens einmal täglich gefüttert werden, Welpen zwei- bis dreimal. Frisches Wasser muss ihnen jederzeit zur Verfügung stehen.
  16. Die Futternäpfe müssen entfernt werden, sobald der/die Hund(e) mit dem Fressen fertig sind, und Futterreste müssen entsorgt werden. Falls keine täglichen Futternäpfe bereitgestellt und entfernt werden, sollte nur Futter für einen Tag in einem Futterspender am Boden bereitgestellt werden.
  17. Zur Desinfektion sollten Futternäpfe mindestens 10 Minuten in Bleichmittel eingeweicht, anschließend abgewaschen und an der Luft getrocknet werden. Falls Sie einen Geschirrspüler besitzen, waschen Sie das Geschirr mit Spülmittel und stellen Sie es dann in den Geschirrspüler.
  18. Hundebettwäsche und Decken müssen jeden zweiten Tag gewaschen werden. Ist die Decke oder Bettwäsche verschmutzt, muss sie sofort entfernt und dem Hund eine frische gegeben werden. Es ist äußerst wichtig, dass Sie dem Waschmittel entweder Bleichmittel oder eine Bleichmittelalternative hinzufügen.
  19. Die Gehege sind täglich zu reinigen und einmal wöchentlich zu desinfizieren. Alle verwendeten Desinfektionsmittel müssen für Tiere unschädlich sein und gemäß den Herstellerangaben angewendet werden.
  20. Neu hinzugekommene sowie kranke oder verletzte Hunde müssen von den anderen Hunden isoliert werden. Alle kranken oder verletzten Hunde müssen umgehend einem Tierarzt vorgestellt werden, um die notwendige Behandlung zu erhalten.
  21. Sämtliche tierärztlichen Unterlagen müssen jederzeit während der normalen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme verfügbar sein.
  22. Jeder Hund muss über alle erforderlichen Impfungen, einschließlich der Tollwutimpfung, verfügen. Alle Hunde, die sich in Privatbesitz befinden, gerettet wurden oder vorübergehend im Landkreis Ventura untergebracht sind und sich dort 30 Tage oder länger aufhalten, müssen die staatlichen Vorschriften einhalten und eine Hundemarke für Ventura County erwerben. 

Antrag auf Züchtergenehmigung

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alles gründlich und sorgfältig gelesen und verstanden haben. Verordnung 4425 des Ventura County Bevor Sie diesen Antrag ausfüllen, beachten Sie bitte, dass für jede Genehmigung pro Haustier Kosten anfallen. Ein leitender Tierschutzbeauftragter wird Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen als Züchter erfüllen. Verordnung 4425 Alle erforderlichen Unterlagen können per E-Mail, Fax oder Post an die unten stehenden Kontaktdaten gesendet werden. Falls Sie den Antrag lieber per Post oder Fax einreichen möchten, drucken Sie ihn bitte aus, füllen Sie ihn aus und senden Sie ihn an die unten stehenden Kontaktdaten. Fotos der Dokumente, die mit dem Smartphone aufgenommen wurden, sind ebenfalls zulässig und können an die unten stehende E-Mail-Adresse gesendet werden.  Bitte senden Sie keine Originaldokumente. wenn die erforderlichen Dokumente per Post eingereicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die leitende Tierschutzbeauftragte Alina Hoffman unter Alina.Hoffman@ventura.org oder (805) 388-4397.

Vom Tierschutzamt Ventura County zugelassene Zuchtregister

Hunde

  • Amerikanischer Kennel Club (AKC)
  • Amerikanische Hundevereinigung Inc. (ACA)
  • Amerikanisches Reinrassigenregister (APR)
  • Continental Kennel Club (CKC)
  • Nationaler Kennel Club (NKC)
  • United Kennel Club (UKC)

Katzen

  • Katzenliebhaber-Vereinigung
  • Katzenliebhaberverband

Antrag auf Züchtergenehmigung

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